So werden in Zukunft nahezu alle entsprechende Zuwächse mit einem homogenen und pauschalisierten Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt.
Die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessern. Ein besonderer Vorteil für internationale Investoren ist hierbei in der anonymen Besteuerung im Quellland sowie in dem, im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen, Steuersatz zu sehen.
Aber auch für den heimischen Kapitalanleger lassen sich einige Vorteile identifizieren. So sind Vereinfachungen zum Einen aufgrund der einheitlichen Behandlung verschiedener Formen der Kapitalanlage festzustellen. Zum Anderen müssen sich private Anleger im Rahmen ihrer Steuererklärung nicht mehr zwangsläufig mit den steuerlichen Aspekten der Kapitalanlage auseinandersetzen, da die Steuerschuld bereits mit der Abführung der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) durch die inländische Zahlstelle (Kreditinstitut, Depotbank des Kunden etc.) abgegolten ist.
Jedoch bringt die Abgeltungssteuer 2009 nicht ausschließlich positive Neuerungen mit sich. Hierbei ist eine differenzierte Betrachtung des individuellen Anlegers bzw. der jeweiligen Anlageform vorzunehmen. Um dennoch von den Chancen dieser Reform zu profitieren ist es sinnvoll sich intensiv mit den kommenden Neuerungen auseinanderzusetzen. Einige bedeutende Eckpunkte der Reform werden im Folgenden dargestellt:
| Welche Einkünfte sind von der Abgeltungssteuer ab 2009 betroffen? |

Grundsätzlich werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungssteuer unterworfen. Hierunter fallen insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäfte und auch Zertifikatserträge. Darüber hinaus sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften betroffen.
- Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Zinserträge aus Geldanlagen
- Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren
- Dividenden
- Erträge aus Investmentfonds und Termingeschäften
- Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzinnovationen
- Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften

| Allgemeine Informationen rund um die neue Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 |


| Die Behandlung von Zinserträgen im Wege der neuen Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 |


| Abgeltungssteuer - Dividenden (Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens) und ihre Besteuerung |


| Weitere Informationen zur Besteuerung von Investmentfonds und Fonds im Allgemeinen ab dem 01.01.2009 |


| Allgemeine Informationen zum Thema Abgeltungssteuer in kompakter Form |


| Die Regelungen der neuen Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich |


| Weitere wesentliche Änderungen durch die Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 |


| Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter (01805) 799 000 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk) |

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