Die Attraktivität inländischer Fonds kann nicht direkt beurteilt werden, dazu ist unbedingt zu berücksichtigen welche Arten von Erträgen schwerpunktmäßig generiert werden. Pauschal kann im Hinblick auf die Behandlung von Zinsen und Aktien festgestellt werden, dass sicherheitsorientierte Investmentfonds gegenüber der derzeitigen Regelung besser gestellt werden, als Fonds die in riskantere Anlagen wie Aktien investieren.
Im Gesamtkontext der neuen Abgeltungssteuer sind Fonds aber dahingehend als sinnvolle Anlagealternative zu beurteilen, da Umsichtungen innerhalb des Fonds steuerunschädlich realisiert werden können, was bei Direktinvestments nicht der Fall ist. Der Anleger kann somit den Zinseszinseffekt in seiner vollen Intensität (mit Ausnahme von ausgeschütteten und thesaurierten laufenden Erträgen) nutzen.
Ausländische Depots wecken auf den ersten Blick die Hoffnung vom automatischen Abgeltungssteuerabzug, wie er von inländischen Banken und Verwahrstellen durchgeführt werden muss, verschont zu bleiben. Dennoch sind alle Einkünfte der deutschen Steuer zu unterwerfen. Sie müssen also im Rahmen der Veranlagung offen gelegt werden.
Von einer Nichtangabe derartiger Erträge ist im Hinblick auf hohe Strafen und unter Berücksichtigung des deutlich verschärften innereuropäischen Informationsaustauschs sowie ausländischer Quellsteuer abzuraten. Sofern jedoch Steueroasen außerhalb des europäischen Geltungsbereiches existieren wird sich das Problem der Steuerhinterziehung nicht abschließend beseitigen lassen. Jedoch ist der Erziehungsversuch des Gesetzgebers hin zur absoluten Steuerehrlichkeit deutlich spürbar.
Die Neuerungen im Hinblick auf die Verlustverrechnung kann unterschiedlich bewertet werde. So können in Zukunft Spekulationsgewinne und -verluste mit den Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Neben der in Zukunft entfallenden Möglichkeit zur Verrechnung von Kapitaleinkünften mit anderen Einkunftsarten, kann die Sonderbehandlung von Aktienkursverlusten sowie die umständliche organisatorische Handhabung, mit eventuell zwei Verlustverrechnungstöpfen je Bankverbindung sowie die nicht automatische Erstellung der Bescheinigungen über die nicht ausgeglichenen Kursverluste, als Manko betrachtet werden.
Die Entwicklungen hinsichtlich des Ansatzes von Werbungskosten sind einschneidend und werden vermutlich umfassende Veränderungen in den Gebührenstrukturen der Banken und Finanzdienstleister nach sich ziehen. Es bleibt abzuwarten wie sich die Branche mit diesem Sachverhalt umgeht.
Strategien zur Vermeidung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009:Abgeltungssteuer vermeiden mit Dachfonds