Vermögenswirksame Leistungen: Der smarte Weg zum Vermögensaufbau, seit 1980!

Fast jeder kennt das Problem. Man möchte sich gerne etwas zur Seite legen und ansparen, am liebsten ein kleines Vermögen aufbauen. Doch vom monatlichen Einkommen bleibt nie etwas übrig mit dem dies möglich wäre. Zudem fressen die Inflation und die Nebenkosten, wie bspw. der Ausgabeaufschlag, die Zinserträge der klassischen Sparprodukte auf. Spätestens bei der Steuererklärung fällt dann auf, das hat sich nicht gelohnt. Was kann man also tun? Die Antwort lautet, Vermögenswirksame Leistungen nutzen! Die seit 1980 erfolgreich etablierten vermögenswirksamen Leistungen (auch VL oder VWL genannt) sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Das seit seiner Auflage unveränderte und damit beständigste Produkt aller Zeiten, soll den Arbeitnehmern dabei helfen ein eigenes Vermögen aufzubauen. Dazu können Arbeitnehmer und auch Auszubildende vom Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat erhalten. Doch in was soll investiert werden? Fondssparer können grundsätzlich gute Renditen erzielen. Da Aktien langfristig die renditestärkste Anlageklasse bilden, liegt es auf der Hand, in Aktienfonds zu investieren. Über Zeiträume von 20 oder 30 Jahren zeigten die durchschnittlichen Entwicklungskurven von Aktien- gegenüber Renteninvestments nach Daten des BVI die stärkste Wertentwicklung. Da bei einem Sparplan über einen langen Zeitraum monatlich eingezahlt wird, fallen Kursschwankungen rechnerisch auch weniger ins Gewicht. Ein Rechenbeispiel Bei einer Anlage von 40,- Euro vermögenswirksamer Anlage jeden Monat in deutsche Aktienfonds im Jahr 2007 hat man im Jahr 2017 bereits eine Summe von 7.871 Euro angespart.* Dies entspricht einem Wertzuwachs von 3.071...

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Niedriges Zinsniveau bleibt auch 2016 bestehen

Für Anleger und Aktienhändler dürfte das kommende Jahr besonders spannend werden: Laut EZB bleiben die Zinsen auch im kommenden Jahr niedrig. Die Folgen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Die eigene Liquiditätserhöhung ist so greifbar, wie nie zuvor. Den Aktienhandel für sich nutzen Nach einigen Monaten der weitreichenden EZB-Entscheidungen stehen die Zeichen klar auf Erholung. Sollte der Wechselkurs des Euros im nächsten Jahr weiter sinken und die EZB ihr Konjunkturprogramm beibehalten, scheint eine Erholung und Stabilisierung der Wirtschaft wahrscheinlich. Das neugewonnene Kapital ist dabei vielfältig einsetzbar. So können Interessenten im Bereich des Aktienhandels durch den Erwerb von Aktien auf Kredit in den Margin-Handel einsteigen. Dieser Handel lockt nicht nur mit hohen Renditen – und das in kürzester Zeit – sondern auch mit einem hohen Risiko. Erfahrene Manager wissen, dass ein optimal aufgestelltes Portfolio nicht nur langfristig die höchste Rendite bringt, sondern auch das Risiko streut. Läuft der Aktienhandel schief, ist nicht nur das investierte Kapital weg, sondern der Investor bleibt auch noch auf den Schulden, die durch den aufgenommen Kredit entstanden sind, sitzen. Die alternativen Investitionen im Portfolio ermöglichen eine Absicherung, sodass trotz Aktiencrash eine stabile Rendite gesichert werden kann. Eine Möglichkeit, um ebenfalls nicht in finanzielle Schieflage zu kommen, ist dabei die Aufnahme eines Kredites. Um passende Aktienhandel nicht zu verpassen, ist es wichtig, gleich mit dem Geld planen zu können. Beim Kreditvergleichsportal smava.de gibt es beispielsweise...

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Wie sieht es eigentlich bei CFDs mit der Abgeltungssteuer aus?

Die wenigsten CFD-Broker äußern sich zum Thema Abgeltungssteuer. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die meisten CFD-Broker sind im Ausland ansässig und dort interessiert die deutsche Abgeltungssteuer die Brokerhäuser herzlich wenig. Tatsache ist, dass sie das Thema Steuern und Gewinne aus CFDs nicht weiter aufgreifen, da es Sache des Anlegers ist, wie er damit umgeht. Es wäre jedoch ein massiver Denkfehler, zu glauben, dass die Gewinne auf einem ausländischen Handelskonto liegen und damit dem deutschen Fiskus gleichgültig sind. Im Gegenteil, die Besteuerung von Gewinnen aus Kapitalerträgen im Ausland wird von den Finanzbehörden international vorangetrieben. Da es sich bei CFDs um Derivate handelt, sind deutsche Trader mit 25 Prozent Abgeltungssteuer „voll dabei“. Wie funktioniert die Besteuerung? Wer sein Handelskonto bei einem ausländischen Broker unterhält, ist angehalten, die Kontoauszüge für die Zeit vom 1.1. eines Jahres bis zum 31.12. eines Jahres aufzubewahren und daraus den Gewinn respektive Verlust im jeweiligen Kalenderjahr zu ermitteln und in der Steuererklärung anzugeben. Wer Verluste erwirtschaftete, kann sich damit trösten, dass er diese als Verlustvortrag für das kommende Jahr, respektive als Verlustrücktrag für das zurückliegende Kalenderjahr geltend machen und mit seinen Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen kann. Im Gegensatz zu Aktien, deren Verluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können, dürfen die Gewinne und Verluste aus CFD Trades mit allen anderen Kapitalerträgen oder -verlusten kompensiert werden. Liegt der persönliche Steuersatz unter25 Prozent wird die...

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An der Abgeltungssteuer führt kein Weg vorbei

Die Amtshilfe, welche die deutschen, und zunehmend auch ausländischen Banken den hiesigen Finanzbehörden leistet, lässt keine Ausnahmen mehr bei der Besteuerung auf Kapitalerträge zu. Ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft, greift die Steuer. Das historisch niedrige Zinsniveau führt jedoch bei den Anlegern, die auf Rentenpapiere und Spareinlagen setzen, dazu, dass im Freistellungsauftrag wieder viel Luft vorhanden ist. Anders verhält es sich bei denjenigen, welche ihren Anlagefokus auf Aktien richten. Die Rallye des DAX im Jahr 2014 führte dazu, dass die Gewinne explodierten und damit den Freistellungsauftrag schnell ausschöpften. Für die Anleger hat dies jedoch im Grunde auch einen positiven Aspekt. Je mehr Steuern sie zahlten, um so höher fielen die Gewinne aus. Trotz Steuer die Rendite maximieren An der Abgeltungssteuer kann kein Anleger etwas ändern. Dennoch kommen zwei Anleger, welche unter absolut identischen Bedingungen ein Wertpapier kauften und wieder verkauften, zu völlig unterschiedlichen Nettorenditen für ihr jeweiliges Depot. Während sich einer der beiden freuen kann, muss sich der andere fragen, warum er schlechter abgeschnitten hat. Die Antwort fällt leicht. Der Erstere hat das bessere Aktiendepot. Dies beginnt bereits mit der Depotverwaltungsgebühr. Während viele Banken und Sparkassen immer noch an der Depotgebühr festhalten, verzichten die meisten Direktanbieter darauf. Clevere Anleger achten bei der Auswahl des Wertpapierdepots auf diesen Umstand. Der nächste Punkt, welcher enormes Einsparpotenzial bietet, ist die Courtage. Herkömmlicherweise beträgt sie einen bestimmten Prozentsatz des Handelsvolumens. Für kleinere Aufträge gilt ein...

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Steuern auf binäre Optionen

Binäre Optionen sind Finanzprodukte, für die Anleger bei erzielten Gewinnen natürlich Steuern zahlen müssen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Gewinne im Inland oder aber im Ausland angefallen sind. Für die Deklaration der Erträge ist dies von entscheidender Bedeutung. Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig Anleger, die im Rahmen ihrer Wertpapiergeschäfte Gewinne erzielen, müssen diese als Einkünfte versteuern. Binäre Optionen werden in den meisten Fällen als Termingeschäfte und damit gemäß §23 Einkommenssteuergesetz behandelt und sind daher ebenfalls steuerpflichtig. Für die erzielten Gewinne müssen Anleger in diesem Fall seit einigen Jahren Abgeltungssteuer entrichten, die in Höhe von 25 Prozent abgeführt wird. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Der noch vor einigen Jahren geltende Freibetrag auf Wertpapierkursgewinne existiert bereits nicht mehr. Vorteilhaft ist jedoch, dass die Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit Verlusten verrechnet werden können, um ggf. Steuern zu sparen. Anleger, deren persönlicher Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, können ihre Steuerlast ebenfalls reduzieren und im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung ihre Kapitalerträge offen legen. Das Finanzamt errechnet dann auf Basis des individuellen Steuersatzes die zu tragende Steuerlast. Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Banken Wie unter www.binaereoptioneneinstieg.com zu lesen ist, können diese Finanzprodukte bei unterschiedlichen Brokern erworben werden. Sitzt der Broker in Deutschland, wird dieser die zu zahlende Abgeltungssteuer auf Basis des Gewinns direkt einbehalten und ans Finanzamt abführen. Anleger erhalten dann zum Jahresende einen Steuerbescheid, der die Höhe der gezahlten Steuern ausweist....

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Schulden und Abgeltungssteuer

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer wird für alle Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben. Sogar Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften müssen seither mit 25 Prozent versteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn Schulden vorhanden sind. Verrechnung von Verlusten Mit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurden die Steuersätze auf Kapitalvermögen vereinheitlicht. Seither werden pauschal 25 Prozent Steuern auf Zins- und Dividendenerträge sowie Kursgewinne bei Wertpapiergeschäften erhoben. Seither ist es auch einfacher möglich, positive und negative Erträge miteinander zu verrechnen und damit die Steuerlast zu reduzieren. Ein separater Antrag beim Finanzamt ist in der Folge nicht mehr nötig. Wer allerdings Schulden hat, kann diese nicht mit den Einnahmen aus Kapitalerträgen verrechnen. Vielmehr ist es möglich, die vorhandenen Verbindlichkeiten mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu tilgen. Die Steuerlast durch die Abgeltungssteuer bleibt dennoch erhalten. Lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person kann helfen, die Höhe der zu zahlenden Steuern zu reduzieren. Bis zu diesem Betrag bleiben Einnahmen aus Kapitalvermögen nämlich nach wie vor steuerfrei. Vermögen zur Tilgung nutzen In den meisten Fällen ist es allerdings sinnvoll, nicht auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen zu warten, um die Schulden zu tilgen. In aller Regel bietet es sich an, die vorhandenen Anlagen vorzeitig aufzulösen und die erzielte Summe zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten zu verwenden. So können nicht nur die Gläubiger zufrieden gestellt, sondern auch weitere Mahnschritte verhindert werden. Dies kann viel Geld sparen, denn wird...

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Rendite statt Depotgebühren

Ableger kommen heute an einer Besteuerung ihrer Erträge aus Wertpapieren nicht mehr herum. Die Banken führen die Abgeltungssteuer direkt ab. Nur wer einen persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann sich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Wenn die Besteuerung nicht zu ändern ist, dann müssen Anleger an anderer Stelle schauen, wie sie die Nettorendite ihrer Anlagen erhöhen können. Eine Stellschraube, an der sich wunderbar drehen lässt, sind die Depotgebühren. Die Banken und Sparkassen vor Ort werden hier kaum mit sich verhandeln lassen, Direktbanken und Onlinebroker sind die ersten Ansprechpartner. Depotvergleich als erster Schritt Der Einstieg in die Renditeoptimierung ist der Depotvergleich auf der Webseite kostenlosesdepot.net. Mit der Eingabe der Anzahl der Orders pro Jahr, dem durchschnittlichen Ordervolumen und dem Depotbestand werden die günstigsten Anbieter ermittelt. Der jährliche Aufwand dafür ermittelt sich aus den Courtagen für die Trades und der Depotverwaltungsgebühr. Natürlich gibt es das kostenlose Depot nicht, auch Direktanbieter müssen betriebswirtschaftlich kalkulieren. Es sind allerdings andere Abrechnungsmodalitäten, welche diese Gebühren deutlich günstiger gestalten. Viele Anbieter verzichten in der Tat auf die jährliche Depotgebühr oder setzen diese als festen Betrag, unabhängig vom Depotvolumen fest. Gerade Kleinanleger profitieren von diesem Ansatz, da der Aufwand deutlich unter der Mindestgebühr der Filialinstitute liegt. Neben einer Flatrate für die Depotverwaltung stellen immer mehr Onlineanbieter auch auf eine Flatrate für den Handel selbst um. Hier wird nur noch unterschieden, ob der...

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Tagesgeld – kein Licht am Ende des Tunnels

Für Sparer, die auf Tagesgelder und Festgelder fokussiert sind, ist kein Licht am Ende des Zinstunnels zu erkennen. Im Gegenteil, der Tunnel wird mehr und mehr zu einem Stollen, der bergab führt. Mario Draghi und seine Kollegen vom Zentralbankrat sehen auch keinerlei Anlass, die Zinsschraube wieder nach oben zu drehen. Das Gegenteil ist der Fall, es wurden schon Stimmen laut, die Banken künftig für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank mit Strafzinsen zu belasten. Auch wenn sich die Konjunktur laut Aussage der EZB zu Beginn des Jahres 2014 europaweit leicht erholt, von einer signifikanten Besserung kann nicht die Rede sein. Inflation rechtfertigt keine Zinserhöhung Die Inflationsrate in der Eurozone lag zu Anfang des Jahres bei rund 0,8 Prozent und ist damit weit von der Zielmarke der Eurobanker, die leicht unter zwei Prozent anvisieren, entfernt. Eine steigende Inflationsrate, Indikator für steigende Nachfrage, wäre allerdings auch ein Grund, mit den Zinsen anzuziehen. Bis der Zielkorridor, steigende Nachfrage, höhere Beschäftigungsraten und steigende Preise, erreicht ist, wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen. Die Probleme gerade der südeuropäischen Volkswirtschaften sind nach wie vor zu groß, als dass mit einer Initialzündung ein Zinsanstieg zu rechtfertigen sei. Näher liegt da der Strafzins für die Banken, welche aus Befürchtung vor Kreditausfallrisiken die von der Wirtschaft dringend benötigte Liquidität vorhalten. Strafzinsen – und was machen die Sparer? Das Szenario, dass Banken auf ihre Einlagen bei der...

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Broker wechseln – Rendite optimieren

Für viele Anleger bedeutet der Januar einen Monat der Ärgernis. Trotz erfolgreicher Trades an der Börse im zurückliegenden Jahr wird die Rendite des Depots richtig verhagelt. Der Grund ist die Jahresdepotaufstellung mit dem Hinweis auf die zu entrichtenden Gebühren. War die Bruttorendite noch ein Traum, werden jetzt noch einmal erhebliche Kosten fällig, welche die Nettorendite nach unten drücken. An der Besteuerung der Trades kann kein Anleger etwas ändern. An den Kosten für den Handel an der Börse schon. Discountbroker mit neuen Gebührenmodellen Wer mit seinem persönlichen Steuersatz unter der Größenordnung von 25 Prozent liegt, hat die Möglichkeit, im Rahmen der Steuererklärung die überzahlte Abgeltungssteuer zurück zu erhalten, ein hübscher Ansatz, die Rendite der Trades im Nachhinein noch zu optimieren. Gerade für Kleinanleger sind die Discountbroker eine hochinteressante Alternative. Wer keine Steuerrückerstattung erhalten wird, sollte sich auf jeden Fall mit dem Thema Brokervergleich beschäftigen, da es durchaus lohnenswert ist, den Sparkassen und Filialbanken den Rücken zu kehren. Günstige Depots finden sich auf der Seite Depotvergleich.com. Die Vorgehensweise ist denkbar einfach. Nach der Eingabe der Anzahl der jährlichen Trades, dem durchschnittlichen Handelsvolumen, dem Depotvolumen und der Anzahl der Onlineorders werden die günstigsten Anbieter gegenübergestellt. Dabei wird deutlich, dass es sich ausnahmslos um Direktbanken und Onlinebroker handelt. Deren Gebührenmodelle unterscheiden sich deutlich von denen der Institute vor Ort. Flatfee statt prozentualer Abrechnung Der Ansatz der meisten Direktanbieter ist recht schlicht. Während die...

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Abgeltungssteuer – die vereinheitlichte Besteuerung von Kapitalerträgen

Wer sein Geld vermehren möchte, der kann dies mit attraktiven Geldanlagen tun. Zahlreiche attraktive Aktien, Zertifikate, Fonds oder Derivate bieten weitaus bessere Dividenden als herkömmliche Spareinlagen bei der eigenen Bank. Dabei muss man sich allerdings darauf einstellen, die Gewinne mit Vater Staat zu teilen. Denn die erwirtschafteten Kapitalerträge aus diesen profitablen Geldanlagen müssen versteuert werden. Dieser Steuerabzug auf Kapitalerträge ist auch besser unter dem Begriff der Abgeltungssteuer bekannt. Dieser seit dem 1.1.2009 geltende erweiterte Steuerabzug ist eine Quellensteuer, die mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% auf Kapitalerträge im Privatvermögen bemessen wird. Wurde auf alle Kapitalerträge dieser gesonderte Steuerabzug geleistet, so gelten diese als abgegolten und private Anleger müssen diese nicht mehr in der Lohnsteuererklärung auftauchen lassen. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergibt sich für Anleger ein besonderer Vorteil: war die einheitliche Versteuerung der Kapitalerträge vorher sehr umfangreich und chaotisch über den eigenen Steuersatz geregelt, so sorgte diese vereinheitlichte Besteuerung auf Kapitalerträge für klare Verhältnisse bei allen Anlegern. Doch auch wenn die Abgeltungssteuer eine vereinfachte Besteuerung der Kapitalerträge bedeutet, so bleiben viele Finanzfragen offen. Kompetente Finanz-Ratgeber wie www.finanzfrage.net helfen in solchen Fällen mit fachlich korrekten Tipps und nützlichen Tipps im Bereich Finanzen weiter. Die Abgeltungssteuer – Fluch oder Segen für Anleger Die Veränderung der Abgeltungssteuer 2009 sollte zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen und somit die Anzahl der Steuerhinterziehungen vermindern. Denn vor der Neuregelung war die Besteuerungspolitik von Geldanlagen sehr undurchsichtig....

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