Der Abgeltungssteuer Bestandsschutz bei Fonds ist so ausgelegt, dass Käufe die vor dem 01.01.2009 getätigt werden auf jeden Fall auch bei der Veräußerung steuerfrei bleiben. Wenn ein Anleger sich also vor dem 01.01.2009 Fondsanteile in sein Depot legt, dann bleiben diese immer steuerfrei, egal ob er sie nach 1, nach 3 oder nach 30 Jahren veräußert. Lediglich die Spekulationsfrist von 12 Monaten muss weiterhin eingehalten werden, ebenso wie es schon immer der Fall war.
Bei Zertifikaten wurde diese Regelung etwas abgeändert. Erträge aus der Veräußerung von Zertifikaten sind nur dann steuerfrei wenn diese bis zu 01.01.2009 gekauft UND bis zum 30.06.2009 verkauft wurden. Auch hier muss natürlich die Spekulationsfrist von 12 Monaten eingehalten werden. Der späteste Termin für den Kauf eines Zertifikates nach altem Recht ist also der 30.06.2008. Alle Erträge von Papieren die nach diesem Zeitpunkt gekauft wurden sind zu versteuern.
Anleger in Zertifikate sollten allerdings nicht verzagen, gerade angesichts der bevorstehenden Änderungen bieten sich exzellente Gelegenheiten. Gerade im Bereich der Discount- oder im Bereich der Bonus- Zertifikate finden sich zurzeit einige sehr interessante Papiere mit sehr guten Renditechancen. Die Suche sollte allerdings in jedem Fall auf Papiere mit Restlaufzeiten zwischen 12 und 18 Monaten eingegrenzt werden. Viele Programme zur Auswertung von Zertifikaten sind bereits mit diesen Daten gefüttert und selektieren gleich Zertifikate aus die in das neue Steuerrecht fallen würden.