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Abgeltungssteuer - Gesetz und gesetzliche Grundlage der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer, die ab Januar 2009 in Kraft tritt, wurde im Zuge der Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform in Deutschland 2008 gesetzlich beschlossen und wird am 01.01.2009 eingeführt. Die große Unternehmenssteuerreform bewirkt durch die Abgeltungssteuer wesentliche Änderungen in der Besteuerung von Kapitalerträgen.



Durch die Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform soll in erster Linie der Wirtschaftsstandort Deutschland durch eine Senkung der Ertragssteuerbelastung der Unternehmen attraktiver werden, gleichzeitig soll die Planungssicherheit für Unternehmen verbessert werden.

Unternehmenssteuerreform - Abgeltungssteuer und die wesentlichen Eckpunkte ab dem 01.01.2009


Als wesentlicher Punkt der Unternehmenssteuerreform und Abgeltungssteuer soll die Steuerbelastung der in Deutschland tätigen Unternehmen sinken. So wird er für Kapitalgesellschaften von derzeit 38,6% auf 29,8% gesenkt. Für Personengesellschaften wird der Steuersatz künftig 28,25% betragen. Bisher mussten diese ihre Erträge ggf. mit dem Spitzensteuersatz von 45% versteuern.

Durch die steuerlichen Vergünstigungen werden alle Unternehmen in Deutschland langfristig mit gut 5 Milliarden Euro entlastet. Die Mehrbelastung für die Bundesrepublik wird in 2008 allerdings gut 6,6 Milliarden Euro betragen.
Die Entlastung der Unternehmen ist jedoch nicht einheitlich, sondern sehr differenziert verteilt.

So profitieren vor allem Kapitalgesellschaften mit hohen Gewinnen oder hohem Eigenkapital, aber nur geringen Verbindlichkeiten. Ebenso werden Personengesellschaften, der ertragreich wirtschaften, von der Thesaurierungsrücklage, also von geringeren Steuern auf einbehaltene Gewinne, überdurchschnittlich begünstigt.

Finanziert werden soll die Abgeltungsteuer und Unternehmenssteuerreform durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Privatpersonen, durch eine Zinsschranke von 30%, wonach Kapital- und Personengesellschaften ihren Nettozinsaufwand nur noch bis zu 30% des steuerpflichtigen Gewinns innerhalb eines Jahres absetzen können und den Wegfall der degressiven Abschreibung.

Weiterhin wird der Betriebsausgabenabzug bei der Berechnung der Gewerbesteuer wegfallen. Zudem werden Finanzierungsanteile, die aus Mieten, Pachten oder Leasingraten entstehen, künftig durch das Verfahren der Hinzurechnung als Gewerbeertrag gesehen, wodurch es zu Mehrbelastungen bei der Gewerbesteuer kommen wird. Dies betrifft in erster Linie jedoch kleine Einzelhändler in City-Lage, die durch hohe Pachten so stark benachteiligt werden.

Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerreform 2008 als "Abgeltungssteuer Gesetz":

Informationen der Bundesregierung im Überblick:
Unternehmenssteuerreform 2008

Allgemeine weiterführende Informationen zur Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009:

Übersicht über die Freibeträge ab dem 01.01.2009:
Der Abgeltungssteuer Freibetrag ab 2009
Was ist absetzbar im Rahmen der Abgeltungssteuer?
Werbungskosten und die neue Abgeltungssteuer 2009
Zuzüglich zur Abgeltungssteuer zu zahlen ab dem 01.01.2009:
Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer
Zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt:
Die Abgeltungssteuer NV-Bescheinigung


 

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