Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden sind insofern steuerfrei, wenn mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden, die Todesfallleistung mindestens 60% beträgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat.
Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden unterliegen einer hälftigen Besteuerung zum dann gültigen, individuellen Steuersatz sofern der Vertrag mindesten 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Ist dies nicht der Fall müssen auch hier 100% der Differenz aus Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Die hälftige Besteuerung muss im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden, der Versicherer hat zuvor die Abgeltungssteuer auf den vollen Unterschiedsbetrag an das Finanzamt abzuführen.
Dass die Besteuerung erst im Zuflusszeitpunkt erfolgt, bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Erträge die durch die Kapitalanlage der Versicherung erwirtschaftet werden solange keiner Besteuerung unterworfen werden, wie sie nicht an den Vertragspartner ausgeschüttet werden. Insofern kann der Lebensversicherungsinhaber weiter von einem unbelasteten Zinseszinseffekt profitieren.
Dies verleiht insbesondere den fondsgebundene Lebensversicherungen einen speziellen Charme. Würde der Privatanleger direkt in Einzelfonds investieren, wären die zwischenzeitlich realisierten Erträge, z. B. im Zuge einer Umschichtung des Depots, steuerpflichtig. Nach Berücksichtigung der fälligen Steuer könnte dann der Rückzahlungsbetrag, gemindert um die Steuerlast, wiederangelegt werden.
Werden dagegen Fondsanteile innerhalb eines Versicherungsvertrages umgeschichtet unterliegen die zwischenzeitlichen Realisationen keiner Besteuerung und der Anleger kommt in den Genuss eines "ungeschmälerten Zinseszinseffektes". Sofern dieser Effekt mit der hälftigen Besteuerung im Falle einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr kombiniert wird, läst sich so gegenüber der direkten Anlage in Einzelfonds, ohne Zwischenschaltung eines Versicherungsvertrages, ein stattliches Sümmchen an Steuern sparen.