Auch die Versicherungsgesellschaften haben den Wunsch der Kunden auf Umgehung der Abgeltungssteuer erkannt und bieten vermehrt fondsgebundene Lebensversicherungen an. Bei diesen Versicherungen wird ein kleiner Teil des Beitrages für die Risikoversicherung verwendet, der größere Betrag wird in Investmentfonds angelegt. Am Ende der Laufzeit, mit Eintritt ins Rentenalter, kann dann zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslangen Rente gewählt werden.
Auch in diesem Fall ist es möglich, Gewinne innerhalb des Fonds steuerfrei zu realisieren. Gleichzeitig muss der Anleger selbst bei einem Fondstausch keinen separaten Ausgabeaufschlag bezahlen. Ein weiterer Renditevorteil.
Welche Anlagestrategie bei diesen fondsgebundenen Versicherungen gewählt wird, liegt in der Entscheidung des Kunden. So können sowohl Aktien- wie auch Renten- oder Immobilienfonds genutzt werden.
Sowohl bei Versicherungen wie auch bei Dachfonds und vermögensverwaltenden Fonds erfolgt die Besteuerung erst mit Verkauf der Fondsanteile bzw. mit Fälligkeit der Versicherung, und zwar mit dem Ertragsanteil. So wird ein Steuerstundungseffekt erzielt, der die Rendite steigen lässt.
Wird die fondsgebundene Lebensversicherung gar erst nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten fällig, muss dieser nur 50% dieser Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuern. Gleiches gilt bei der Riester- sowie der Rürup-Rente, bei denen der Anleger neben der Umgehung der Abgeltungssteuer noch steuerliche Vorteile und ggf. Zulagen nutzen kann.
Der Abgeltungssteuer kann man weiterhin entgehen, wenn Anlagen ausländischer Emittenten genutzt werden, denn hier erfolgt die Versteuerung der Erträge im Ausland, wo mitunter hohe Freibeträge genutzt werden können. Durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen fällt in Deutschland dann keine Steuer mehr an. Auch der Progressionsvorbehalt wird nicht mehr angewendet.
Lebensversicherungen im Blickpunkt der Abgeltungssteuer:Die Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen