Seite drucken   Seite weiterempfehlen

Abgeltungssteuer - Aktien und Aktienfonds im Blickfeld der
Aktien und Aktienfonds sind als langfristiges Investment bei vielen Anlegern beliebt, denn die hieraus erzielten Erträge liegen in der Regel deutlich trotz Kursschwankungen über den möglichen Zinserträgen bei Festgeldern oder Sparbriefen.



Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktienfonds und Aktienerträge ab dem 01.01.2009 ergeben sich jedoch wichtige Änderungen in der Besteuerung der Erträge aus diesen Anlageklassen, die sich mitunter negativ auf die Rendite auswirken können. Die wohl wichtigste Änderung durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen.

Waren diese bisher nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr vollständig steuerfrei, unterliegen sie nun in vollem Umfang der Besteuerung. Auch die bisher geltende Freigrenze von 512 Euro pro Person entfällt künftig.
Auch müssen Spekulationsgewinne ab 2009 nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Vielmehr erfolgt der Steuerabzug direkt durch die Bank, die dann eine Überweisung ans Finanzamt durchführt.

Abgeltungssteuer - Aktienfonds und Aktien und die wesentlichen Änderungen im Überblick


Eine weitere Änderung betrifft die Besteuerung von Dividendenerträgen, die den Inhabern von Aktien abhängig vom Unternehmensgewinn ausgezahlt werden. Für sie gilt bisher das Halbeinkünfteverfahren, die Besteuerung erfolgt also nur auf den halben Betrag. Zwar können Dividendenerträge wie bisher auch weiterhin auf den Sparerpauschbetrag angerechnet werden, Erträge über diesen Betrag unterliegen jedoch der vollen Versteuerung.

Sowohl auf Veräußerungsgewinne wie auch auf Dividendenerträge wird ab dem 01.01.2009 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet. Weiterhin fällt bei einigen Anlegern zusätzlich Kirchensteuer an.

Somit sind Aktien und Aktienfonds von der neuen Abgeltungssteuer doppelt betroffen, was vor allem Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont benachteiligt. Lediglich Anleger, deren persönlicher Steuersatz deutlich über 25% liegt, können durch die neue Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne sparen, wenn diese kurzfristig erzielt werden.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds können nach wie vor Gewinne mit Verlusten aus Kapitaleinkünften verrechnet werden. Diese Verrechnung erfolgt künftig auf Ebene der Bank. Allerdings sind Gewinne aus Aktienanlagen nur noch mit Verlusten aus Aktienanlagen verrechenbar.

Informationen rund um Aktienfonds: Über freie Fondsvermittler bis zu 100% Rabatt beim Aktienfonds-Kauf erhalten

Bei freien Fondsvermittlern wie Fondsvermittlung24.de sparen Sie sowohl bei Aktienfonds, Investmentfonds als auch bei geschlossenen Beteiligungen:

7.000 Investmentfonds mit 100% Direktrabatt auf das Agio
Einige Aktienfonds aus der Nähe betrachtet finden Sie hier
Ausführliche Informationen und Vergleich von Aktienfonds

Die neue Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 und weitere wesentliche Änderungen

Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2009:
Kursgewinne und die Besteuerung ab dem 01.01.2009
Die Änderungen zur Spekulationsfrist ab dem 01.01.2009:
Die Spekulationsfrist und die Änderungen ab 2009
Das Halbeinkünfteverfahren und die Änderungen ab dem 01.01.2009:
Halbeinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009
Verluste ab dem 01.01.2009 geändert verrechnen:
Die Verlustverrechnung ab dem 01.01.2009
Verluste vortragen vor dem Finanzamt:
Der Verlustvortrag ab dem 01.01.2009

Weitere Informationen zu Aktien und Aktienfonds finden Sie hier

100% Rabatt beim Aktienfonds-Kauf: Bei Fondsvermittlung24.de sparen Sie sowohl bei Aktienfonds, Investmentfonds als auch bei geschlossenen Beteiligungen:

7.000 Investmentfonds mit 100% Direktrabatt auf das Agio
Einige Aktienfonds aus der Nähe betrachtet finden Sie hier
Ausführliche Informationen und Vergleich von Aktienfonds


 

  nach oben