Eine weitere Änderung betrifft die Besteuerung von Dividendenerträgen, die den Inhabern von Aktien abhängig vom Unternehmensgewinn ausgezahlt werden. Für sie gilt bisher das Halbeinkünfteverfahren, die Besteuerung erfolgt also nur auf den halben Betrag. Zwar können Dividendenerträge wie bisher auch weiterhin auf den Sparerpauschbetrag angerechnet werden, Erträge über diesen Betrag unterliegen jedoch der vollen Versteuerung.
Sowohl auf Veräußerungsgewinne wie auch auf Dividendenerträge wird ab dem 01.01.2009 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet. Weiterhin fällt bei einigen Anlegern zusätzlich Kirchensteuer an.
Somit sind Aktien und Aktienfonds von der neuen Abgeltungssteuer doppelt betroffen, was vor allem Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont benachteiligt. Lediglich Anleger, deren persönlicher Steuersatz deutlich über 25% liegt, können durch die neue Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne sparen, wenn diese kurzfristig erzielt werden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Aktien und Aktienfonds können nach wie vor Gewinne mit Verlusten aus Kapitaleinkünften verrechnet werden. Diese Verrechnung erfolgt künftig auf Ebene der Bank. Allerdings sind Gewinne aus Aktienanlagen nur noch mit Verlusten aus Aktienanlagen verrechenbar.
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