Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind aktuell Dividendenerträge, die durch den Besitz von Aktien erzielt werden, nur noch zur Hälfte steuerpflichtig. Gleichzeitig sind aber auch die mit dem Ertrag in Verbindung stehenden Werbungskosten nur zur Hälfte steuerlich absetzbar.
Anleger können Dividendenerträge aber nach wie vor auf das Freistellungsvolumen anrechnen, diese Anrechnung erfolgt natürlich auch nur mit dem halben Dividendenbetrag. Erst wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist, müssen die Dividendenerträge, die darüber liegen, im Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.
Das Halbeinkünfteverfahren greift im Übrigen auch bei der Besteuerung von Ausschüttungen aus Aktienfonds, denn diese werden ebenfalls zu großen Teilen aus den Dividendenerträgen der im Fonds enthaltenen Aktien erzielt.
| Einführung der neuen Abgeltungssteuer - Halbeinkünfteverfahren entfällt ab dem 01.01.2009 |

Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt künftig das Halbeinkünfteverfahren. Somit sind Dividendenerträge sowie Erträge aus Aktienfonds nicht mehr nur zur Hälfte, sondern in vollem Umfang steuerpflichtig. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Gesamtrendite einer Aktienanlage.
Durch den Wegfall des Abgeltungssteuer Halbeinkünfteverfahrens sind vor allem Aktien mit einer hohen Dividendenrendite oder Aktienfonds, die auf diese Werte spezialisiert sind, für Anleger nicht mehr so interessant. Dies betrifft vor allem Blue Chips, also größere Unternehmen, die am Markt etabliert sind und dauerhaft hohe Gewinne erwirtschaften.
Die Erträge aus Dividenden werden dann ab dem 01.01.2009 pauschal mit 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der Steuerabzug erfolgt direkt nach Auszahlung der Erträge durch die Bank und wird von dieser ans Finanzamt abgeführt. 
| Weitere Änderungen durch die Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009: |


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