So können sie entweder einmal pro Jahr, jeweils am Ende des Geschäftsjahres, an die Besitzer der Fondsanteile ausgeschüttet oder im Fonds selbst direkt wieder angelegt werden.
Letztere Variante, die auch Thesaurierung genannt wird, hat den Vorteil, dass hierdurch Zinseszinserträge erwirtschaftet werden können, wodurch die Gesamtrendite steigt. Im Bereich der Versteuerung ist es jedoch unerheblich, ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert. In beiden Fällen müssen die erzielten Erträge versteuert werden.
Dies erfolgte bisher getrennt nach Art der Erträge. So werden aktuell Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag belastet, Dividendenerträge werden hingegen nur zur Hälfte steuerlich angesetzt, da hier das Halbeinkünfteverfahren gilt.
| Abgeltungssteuer auf thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer auf Investmentfonds ab dem 01.01.2009 |

Ab dem 01.01.2009 tritt jedoch die Abgeltungssteuer in Kraft, wodurch alle Erträgnisarten pauschal mit 25% Abgeltungssteuer erfasst werden. Dies vereinfacht die Besteuerung der Ausschüttungen bei Investmentfonds erheblich.
Allerdings kann es geschehen, dass thesaurierende Fonds durch das Zuflussprinzip doppelt besteuert werden. Einen Unterschied gibt es jedoch bei thesaurierenden ausländischen Investmentfonds. Für diese werden nämlich weder von der Fondsgesellschaft noch von der Depotstelle während der Haltedauer der Wertpapiere Steuern einbehalten. Der Anleger muss daher die steuerpflichtigen Erträge in seiner persönlichen Steuererklärung angeben. Die Erträge werden dann im Nachhinein abgeltungssteuerbesteuert. 
| Abgeltungssteuer - Thesaurierende Fonds unterfallen den neuen Regelungen ab dem 01.01.2009 |

Da mit Einführung der Abgeltungssteuer auch die Spekulationsfrist entfällt, müssen thesaurierende Fonds ebenso wie alle anderen Wertpapiere auch die Kursgewinne, die beim Verkauf der Fondsanteile erzielt werden, in voller Höhe mit der 25%igen Abgeltungssteuer versteuert werden.
Lediglich Fondsanteile, die vor dem 31.12.2008 erworben werden, können noch von der Spekulationsfrist und somit von der Steuerfreiheit der Kursgewinne nach einem Jahr Haltedauer profitieren. Ebenfalls können sie die bisher geltende Freigrenze für unterjährige Kursgewinne ebenfalls noch nutzen. 
| Die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 - Weiterführende Informationen |


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