Neu geregelt wird mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf Zinsen auch die Besteuerung von Zinserträgen, die aus Spareinlagen, Fest- und Termingeldern bzw. aus Renten- und Mischfonds erzielt werden. Diese wurden bisher mit 30% Kapitalertragssteuer und hierauf nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag besteuert. Somit ergibt sich nach aktueller Rechtssprechung eine Steuerlast von nahezu 32%.
Durch die Abgeltungssteuer verringert sich die Steuerlast des Anlegers, denn es werden ab dem Jahr 2009 nur noch pauschal 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag fällig. Durch den pauschalen Steuerabzug ist eine Angabe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung nicht mehr notwendig.
Allerdings müssen einige Anleger nun auf ihre Erträge auch Kirchensteuer bezahlen. Dies ist jedoch abhängig von der Religionszugehörigkeit, die Sparer nun ihrem Kreditinstitut mitteilen müssen. Die Höchstsumme aller Abzüge wird allerdings einen Betrag von 28% der Zinserträge nicht übersteigen.
Dies freut vor allem diejenigen Anleger, deren Sparerfreibetrag bereits vollständig ausgeschöpft ist, denn die Steuern sind nun deutlich geringer. Kritiker der Abgeltungssteuer führen daher an, dass durch die neue Versteuerung vor allem Menschen mit Vermögen bevorzugt behandelt werden.
Der berechnete Steuerbetrag wird, wie dies bisher schon Praxis war, auch 2009 von der Bank bei Auszahlung der Zinserträge sofort einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Wie nach aktueller Rechtssprechung steht Sparern auch mit Einführung der Abgeltungssteuer ein Sparerfreibetrag zur Verfügung. So ist es möglich, Zinserträge bis zum Höchstbetrag von 801 Euro steuerfrei zu vereinnahmen. Hierdurch sollen vor allem Sparer mit nur geringem Vermögen entlastet werden.