Binäre Optionen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei den Anlegern. Dieser Umstand ist nicht weiter verwunderlich, betrachtet man sich einmal die Relation zwischen Einsatz und Gewinn und der einfachen Handhabung. Im Vergleich zu dem Handel mit Aktien, Devisenpaaren, Rohstoffen oder Indizes sind nur minimale Bruchteile dessen an Kapital notwendig. Der Anleger kauft keinen konkreten Basiswert in der Hoffnung auf eine Kurssteigerung, sondern er erwirbt eine Option. Diese Option kann zwei Ziele verfolgen. Entweder ist es im Sinne des Käufers, dass der Basiswert bis zum Verfallszeitpunkt der Option an Wert verliert (Putoption) oder an Wert gewinnt (Calloption). Damit wird der besondere Charme binärer Optionen deutlich. Sie ermöglichen auch Gewinne bei fallenden Kursen. Der Gewinn selbst steht bei Abschluss des Deals fest. Die Volumina, welche für den Kauf notwendig sind, variieren von Broker zu Broker und beginnen bereits bei einem Euro im standardisierten Call- oder Puthandel. Diesem minimalen Einsatz stehen demgegenüber Gewinne bis zu 100 Prozent gegenüber, auch wieder abhängig vom jeweiligen Anbieter. Details dazu finden sich auf dem Portal binaereoptionen.com. Wie verhält es sich aber mit der Besteuerung der Gewinne?

Kaum deutsche Broker am Markt für binäre Optionen

Ein wesentlicher Faktor bei der Besteuerung binärer Optionen ist die Tatsache, dass die meisten Broker im Ausland ansässig sind. Damit entfällt, trotz Niederlassungen in Deutschland, die Amtshilfe für den deutschen Fiskus in Bezug auf die Abführung der Abgeltungssteuer seitens des Anbieters. Zunächst einmal muss die Frage beantwortet werden, ob Gewinne aus diesen Trades überhaupt steuerpflichtig sind. Kritiker des Handels mit digitalen Optionen halten vor, dass es sich dabei um Glücksspiel  handele. Dass dem nicht so ist, ergibt sich zum einen aus dem Umstand, dass es sich um Derivate handelt, zum anderen daraus, dass die Regulierung durch die Börsenaufsichten erfolgt. Da der Handel mit Gold im Rahmen einer binären Option nicht den tatsächlichen Besitz des Edelmetalls bedingt, sondern nur einen vertraglichen Anspruch für eine beschränkte Zeitdauer, handelt es sich nicht um private Veräußerungsgewinne, die im Rahmen der Anlage SO deklariert werden müssten. Binäre Optionen sind Derivate. Damit wird eine Versteuerung im Rahmen der Anlage KSO notwendig. Da die Abgeltungssteuer nicht von den Brokern abgeführt wird, obliegt es dem Anleger, die tatsächlichen Gewinne, welche um die möglichen Verluste bereinigt wurden, zu deklarieren. Da nicht jeder Trade im Geld endet, können diese Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden. Um den Nachweis zu erbringen, ist es notwendig, die Kontoauszüge vorzulegen. Der Gedanke, dass die Gewinne, da sie im Ausland entstanden sind, nicht versteuert werden müssten, ist allerdings nicht nur ein Trugschluss, sondern würde den Straftatbestand der Steuerhinterziehung darstellen.